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   OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19   

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https://dejure.org/2020,32352
OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19 (https://dejure.org/2020,32352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2020 - 19 U 167/19 (https://dejure.org/2020,32352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 19 U 167/19 (https://dejure.org/2020,32352)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Zudem hat aber auch der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19, juris, deren vollständige Gründe erst nach der vorgenannten Entscheidung vorlagen, die Anforderungen an die Pflichtangabe zu den Voraussetzungen und der Berechnungsmethode für den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung höchstrichterlich geklärt.

    In der Folge hat der BGH mittlerweile auch dann keine unklare oder unverständliche Formulierung angenommen, wenn der Zinsbetrag an der betroffenen Stelle durch den Verwender sogleich mit 0, 00 EUR angegeben würde, vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 05.11.2019, XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19, juris.

    Dem Lauf der Widerrufsfrist steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte über den in Ziff. VI. 2. der Darlehensbedingungen, vgl. Bl. 51 d.A., enthaltenen Hinweis auf die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund hinaus keine näheren Angaben zu dem bei Kündigung einzuhaltenden Verfahren gemacht hat, vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 05.11.2019, XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19; Senat, Beschlüsse vom 27.05.2019 und 08.08.2019, beide 19 U 16/19 .

    Im Hinblick auf eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethode genügt es deshalb, wenn der Darlehensgeber - wie hier - die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt, vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19, juris; Senat, Beschlüsse vom 27.05.2019 und 08.08.2019, beide 19 U 16/19 .

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Ebenso klar und verständlich ist die Bezugnahme der Beklagten auf § 492 Abs. 2 BGB, insbesondere stellt die Bezugnahme auf eine konkret bezeichnete gesetzliche Vorschrift, deren Wortlaut für jedermann zugänglich ist, keinen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, vgl. BGH, a.a.O., Rn. 18 ff., juris; zu dem in diesem Zusammenhang zitierten Vorlagebeschluss des LG Saarbrücken vgl. BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 44/18, juris.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, juris, entschieden, dass es einer vollständigen Aufzählung der Pflichtangaben in der Widerrufsinformation nicht bedürfe, da ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die für seinen Vertrag maßgeblichen Pflichtangaben ermitteln könne, vgl. BGH, a.a.O., Rn. 7, juris; ebenso BGH, Urteil vom 23.02.2016, XI ZR 101/15, juris; BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 44/18, juris.

  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Soweit die Berufung in diesem Zusammenhang noch rügt, dass die im Vertrag gemachten Angaben unzureichend und unrichtig seien, kann dies offenbleiben; der Senat schließt sich in Hinblick auf die hier zu beurteilende Frage des Anlaufs der Widerrufsfrist den Ausführungen im landgerichtlichen Urteil unter Verweis auf die Erwägungen des OLG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2019, 6 U 78/18, juris, an.
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Eine weitere Präzisierung oder Paraphrasierung des dort gemeinten Zeitpunkts konnte von ihr nicht verlangt werden, da der Unternehmer nicht genauer formulieren muss als der Gesetzgeber selbst, vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, Rn. 17, juris.
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, juris, entschieden, dass es einer vollständigen Aufzählung der Pflichtangaben in der Widerrufsinformation nicht bedürfe, da ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die für seinen Vertrag maßgeblichen Pflichtangaben ermitteln könne, vgl. BGH, a.a.O., Rn. 7, juris; ebenso BGH, Urteil vom 23.02.2016, XI ZR 101/15, juris; BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 44/18, juris.
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Dass gerade das dem Verbraucher überlassene Exemplar seine Unterschrift trägt, ist dazu nicht erforderlich, vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018, XI ZR 160/17, juris.
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Insbesondere gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für in dieser Weise beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers, ohne dass ein expliziter Hinweis im Vertragsformular auf den Standort der Informationen erforderlich wäre, vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2017, XI ZR 741/16, juris.
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, juris, entschieden, dass es einer vollständigen Aufzählung der Pflichtangaben in der Widerrufsinformation nicht bedürfe, da ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die für seinen Vertrag maßgeblichen Pflichtangaben ermitteln könne, vgl. BGH, a.a.O., Rn. 7, juris; ebenso BGH, Urteil vom 23.02.2016, XI ZR 101/15, juris; BGH, Beschluss vom 19.03.2019, XI ZR 44/18, juris.
  • OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 8/19

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Soweit der Kläger dort ergänzend auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13.11.2019, 4 U 8/19, juris, hinweist, wird in dieser schon nicht mitgeteilt, welcher Sachverhalt dort zu den Angaben der Vorfälligkeitsentschädigung im tatsächlichen Bereich zugrunde lag.
  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11

    Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 19 U 167/19
    Vielmehr ist eine alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigende Gesamtwürdigung angezeigt, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2013, X ZR 103/11, juris.
  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation;

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